Behandlungskosten

Ausführliche Anamnese | Behandlungskosten | Rahmenbedingungen

Die Berechnung meines Honorars erfolgt bei Selbstzahlern auf Basis eines Stundensatzes von 80 €. Bei Privat- und Zusatzversicherten berechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Abrechnung der anfallenden Behandlungskosten erfolgt - unabhängig vom Versicherungsstatus - für alle Patienten gleich.

 

Für das Erst- bzw. Anamnesegespräch berechne ich eine Pauschale

Erwachsene / Jugendliche / Kinder ab 7 Jahre:    110,-- €

Kinder bis 7 Jahren:                                                     85,-- €

 

Die Beratungs- und/oder Behandlungskosten (auch telefonisch oder schriftlich) sind abhängig von der Dauer der jeweiligen Beratung/ Behandlung. Die Berechnung der Kosten erfolgt gemäß dem Stundensatz - die Dauer einer Beratung / Behandlung beträgt in der Regel zwischen 45-90 Minuten.

 

Ihr Beitrag zum Anamnesegespräch

In diesem ersten Gespräch nehme ich mir genügend Zeit, Sie und ihr Anliegen möglichst umfassend kennenzulernen und veranschlage daher bis zu 90 Minuten für die Anamnese. Gemeinsam besprechen wir den im Vorfeld von Ihnen ausgefüllten Anamnese-Bogen. Da immer wieder auch Symptome, die Sie vielleicht nicht in direkten Zusammenhang mit ihren akuten Beschwerden bringen, wichtige Hinweise auf die Ursache einer Erkrankung geben können, nehmen Sie sich bitte die Zeit, diesen Bogen sorgfältig auszufüllen.

 

Bei Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes ist es mir neben den im Anamnese-Bogen erhobenen Daten besonders wichtig, etwas über ihre Ernährung zu erfahren. Ich richte den Fokus darauf, welche Speisen und Nahrungsmittel Sie bevorzugen und ob ihre Ernährungsge-wohnheiten zu ihrer Gesundheitslage passen. Notieren Sie sich für einige Tage, was, bzw. zu welcher Uhrzeit Sie essen und trinken: Ernährungstagebuch.

 

Seit dem Jahr 2013 ist in Deutschland ein Behandlungsvertrag gemäß §§ 630a ff BGB gesetzlich vorgeschrieben. Hier haben Sie die Möglichkeit, diesen Vertrag herunterzuladen und in Ruhe zu Hause durchzulesen.

 

Bitte bringen Sie den unterschriebenen Behandlungsvertrag, den ausgefüllten Anamnese-Bogen und gegebenenfalls das Ernährungstagebuch mit zum Erstgespräch oder schicken Sie die Unterlagen bereits im Vorfeld per E-mail oder Post in meine Praxis.

 

Selbstzahler

Ich behandle Sie auf Selbstzahlerbasis. Das Honorar ist nach jeder Behandlung in bar zu entrichten. Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung oder Rechnung. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Im Regelfall werden die Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren nicht von den gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen erstattet. Jedoch können die Kosten gegebenenfalls im Rahmen einer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater. 

Private Kranken- und Zusatzversicherungen

Von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten des Heilpraktikers ganz oder zumindest teilweise übernommen. Dabei ist die Auswahl sowie die Höhe der zu erstattenden Leistungen abhängig von den jeweils geltenden versicherungsvertraglichen Vereinbarungen. Es empfiehlt sich grundsätzlich noch vor der Aufnahme einer naturheilkundlichen Behandlung, Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und/oder Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme zu klären. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die Versicherung, sind meine Rechnungen stets in vollem Umfang durch den Rechnungsempfänger zu bezahlen.

Bei Bedarf erhalten Sie für meine Behandlungen eine Rechnung entsprechend des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).